ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEBEN
Letzte Aktualisierung: 10.12.2023
1. ANWENDBARKEIT
1.1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GVE (“Bedingungen“) regeln den Verkauf von Hardware und/oder die Erbringung professioneller Dienstleistungen durch GVE GLOBAL VISION INC., ein kanadisches Unternehmen (“Weltweite Vision“) an die auf einem Bestellformular angegebene Stelle (“Kunde“). GlobalVision und der Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“ bezeichnetParteien“ oder einzeln als „Party“.
1.2. Vollständige Vereinbarung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GVE, alle Bestellformulare, Leistungsbeschreibungen und alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Richtlinien, die durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden, stellen die alleinige und vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den hier enthaltenen Gegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie schriftlichen und mündlichen Mitteilungen in Bezug auf diesen Gegenstand. Diese Bedingungen haben Vorrang vor allen zusätzlichen, widersprüchlichen oder inkonsistenten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf einer Bestellung oder einem anderen Dokument erscheinen können, das der Kunde GlobalVision zur Verfügung stellt
unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung der Bestellung des Kunden stellt keine Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Inkonsistenz zwischen den Bestimmungen der Bestandteile dieser Bedingungen gilt die folgende Rangfolge: (i) diese Bedingungen; (ii) die anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Richtlinien, auf die verwiesen wird; (iii) die Leistungsbeschreibung; und (iv) das Bestellformular.
1.3. Änderung dieser Bedingungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Bedingungen auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware und der Professional Services durch den Kunden nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung des Kunden zu den geänderten Bedingungen.
2. DEFINITIONEN
2.1. “Affiliate„einer Partei“ bezeichnet jede gegenwärtige oder zukünftige Tochtergesellschaft dieser Partei oder jede andere Person, die diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.
2.2. “Anwendbare Gesetze“ bezeichnet jedes geltende multinationale, nationale, föderale, staatliche oder lokale Recht (einschließlich Gewohnheitsrecht), Statuten, Verordnungen, Regeln, Codes, Vorschriften, Gesetze, Verfassungen, Konventionen, Verträge, Verfügungen, Urteile, Dekrete oder jede andere Rechtsnorm, die unter den jeweiligen Umständen oder ihrer Maßgabe zuständig ist oder vorgibt, zuständig zu sein, einschließlich aller Bundes-, Landes-, Provinz- oder Gemeindebehörden oder Körperschaften, die sich auf diese Bedingungen beziehen.
2.3. “Kunde“ hat die in Abschnitt 1.1 dargelegte Bedeutung.
2.4. “Kundendaten“ bezeichnet (i) Informationen, Daten und andere Inhalte in jeder Form oder auf welchem Medium, die von oder im Namen des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung über die Dienste eingereicht, veröffentlicht, übertragen oder anderweitig bereitgestellt oder zur Verfügung gestellt werden; und (ii) personenbezogene Daten (wie in der Richtlinie zu personenbezogenen Daten und Datenmanagement von GlobalVision definiert). Zu den Kundendaten und den daraus abgeleiteten Daten gehören keine vertraulichen Informationen und Materialien von GlobalVision.
2,5. “Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen in jeder Form oder auf jedem Medium (ob mündlich, schriftlich, elektronisch oder auf anderem Wege), die die offenlegende Partei der empfangenden Partei offenlegt oder zugänglich macht und die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder die vernünftigerweise als vertraulich und/oder urheberrechtlich geschützt angesehen werden würden oder die von der offenlegenden Partei als „vertraulich“ oder „urheberrechtlich geschützt“ gekennzeichnet werden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, umfassen vertrauliche Informationen: (i) Informationen, die aus Forschung, Entwicklung, Informationssystemen, Technologie, Mustern, Designs, Spezifikationen, Dokumentationen, Komponenten, Software (einschließlich Anwendungen und Code), Computerchips, Bildern, Symbolen, audiovisuellen Komponenten und Objekten, Schaltplänen, Zeichnungen, Protokollen, Prozessen und anderen visuellen Darstellungen, ganz oder teilweise, bestehen; (ii) Organisationsstruktur, interne Praktiken, Geschäftsabläufe, Pläne, Strategien, Kunden, Preis-, Finanz- oder andere wirtschaftliche Informationen, Buchhaltung, Technik, Personalbeziehungen, Marketing, Merchandising, Kunden- und Mitarbeiterdaten und Statistiken sowie Informationen, in Bezug auf die die offenlegende Partei vertragliche oder andere Vertraulichkeitsverpflichtungen hat; (iii) Erfindungen, Ideen, Methoden, Entdeckungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Patentanmeldungen und anderes vertrauliches geistiges Eigentum; und (iv) Analysen, Zusammenstellungen, Prognosen, Studien oder andere Dokumente, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen erstellt wurden.
2.6. “Steuerung“ (einschließlich der Begriffe“Kontrolliert von“,“Controlling“ und“unter gemeinsamer Kontrolle mit“) bedeutet (i) das direkte oder indirekte rechtmäßige, wirtschaftliche oder bilanzielle Eigentum von mehr als fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Eigenkapitalanteile einer anderen Person (oder eine andere vergleichbare Beteiligung für ein Unternehmen, das keine Gesellschaft ist); (ii) das Recht, direkt oder indirekt die Mehrheit des Verwaltungsrats zu ernennen; oder (iii) die Befugnis, die Leitung oder Politik einer Person zu leiten oder zu veranlassen, sei es durch den Besitz von Wertpapieren, vertraglich oder auf andere Weise. Eine Person gilt nur so lange als verbundenes Unternehmen, wie eine solche Kontrolle besteht.
2.7. “Lieferbestandteile“ bezeichnet alle Leistungen, die GlobalVision im Rahmen der Erbringung von Professional Services zu erbringen hat, einschließlich, ohne Einschränkung, aller Berichte, Dokumente, Analysen, kundenspezifischen Entwicklungen und anderer Arbeitsprodukte, die sich aus den Professional Services ergeben, unabhängig vom Stadium der Fertigstellung.
2.8. “Lieferstelle“ bezeichnet die auf dem jeweiligen Bestellformular angegebene Adresse.
2.9. “Offenlegende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen an die empfangende Partei weitergibt.
2,10. “Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.
2,11. “Ereignis höherer Gewalt“ hat die in Abschnitt 11.2 dargelegte Bedeutung.
2,12. “Weltweite Vision“ hat die in Abschnitt 1.1 dargelegte Bedeutung.
2,13. “GlobalVision-Materialien“ bezeichnet alle Informationen, Daten, Dokumente, Materialien, Werke und andere Inhalte, Geräte, Methoden, Prozesse, einschließlich aller technischen oder funktionalen Beschreibungen, Anforderungen, Pläne oder Berichte, die von GlobalVision oder einem Subunternehmer in Verbindung mit den Professional Services bereitgestellt, entwickelt oder verwendet werden oder die Professional Services auf andere Weise umfassen oder sich auf diese beziehen. Die Materialien von GlobalVision umfassen keine Dokumentation und keine Liefergegenstände.
2,14. “Hardwaregebühren“ bezeichnet die Gebühren für jedes Hardwareprodukt, die in einem Bestellformular aufgeführt sind, das gemäß diesen Bedingungen ausgestellt wird.
2,15. “Hardwaregarantiegebühren“ bezeichnet die Gebühren für eine erweiterte Hardwaregarantie, die in einem gemäß diesen Bedingungen ausgestellten Bestellformular aufgeführt sind.
2,16. “Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet alle materiellen und immateriellen Rechte im Zusammenhang mit Patenten, Urheberrechten, Marken, Geschäftsgeheimnissen, Designs, Gebrauchsmustern oder anderen ähnlichen Erfindungen, Maskenwerken, Handelsnamen und Dienstleistungsmarken, Datenbankschutz und anderen Eigentumsrechten, einschließlich Anmeldungen und Registrierungen für eines der Vorgenannten, in einem beliebigen Land, die sich aus gesetzlichem oder allgemeinem Recht oder vertraglich ergeben und unabhängig davon, ob sie perfektioniert, jetzt existieren oder in Zukunft eingereicht, ausgestellt oder erworben wurden.
2,17. “Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular, das Informationen über Hardware, professionelle Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.
2,18. “Partei“ (und der Begriff“Parteien“) hat die in Abschnitt 1.1 dargelegte Bedeutung.
2,19. “Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet alle professionellen Dienstleistungen, die von GlobalVision oder einem Subunternehmer gemäß diesen Bedingungen erbracht werden, wie Installation, Schulung, Konfiguration, Validierung, Zertifizierung, Beratung und kundenspezifische Softwareentwicklung, und umfasst alle damit verbundenen Leistungen. Professionelle Dienstleistungen können von GlobalVision oder einem Subunternehmer vor Ort oder aus der Ferne erbracht werden.
2,20. “Gebühren für professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet die Gebühren für professionelle Dienstleistungen, die in einem gemäß diesen Bedingungen ausgestellten Bestellformular angegeben sind.
2,21. “Empfangende Partei“ bezeichnet die Partei, die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei erhält.
2,22. “Vertreter“ bezeichnet die jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und Mitarbeiter einer Partei und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.
2,23. “SÄEN“ hat die in Abschnitt 4.1 dargelegte Bedeutung.
2,24. “Subunternehmer“ hat die in Abschnitt 4.2 dargelegte Bedeutung.
2,25. “Steuern“ bezeichnet alle Steuern, Veranlagungen, Zölle, Abgaben, Zölle, Steuersätze, Gebühren, Abgaben und ähnlichen Abgaben gleich welcher Art, die von einer Steuerbehörde rechtmäßig erhoben, erhoben, veranschlagt oder eingezogen werden.
2,26. “Bedingungen“ hat die in Abschnitt 1.1 dargelegte Bedeutung.
2,27. “Dritte Partei“ bezeichnet jede andere Person als den Kunden, GlobalVision, ihre verbundenen Unternehmen und/oder ihre Vertreter.
3. HARDWARE
3.1. Lieferung. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, liefert GlobalVision die Hardware an die Lieferstelle. Die Hardware gilt an dem Tag als geliefert, an dem sie beim Kunden oder seinen verbundenen Unternehmen am Lieferort eingeht.
3.2. Nichtlieferung. Wenn der Kunde die Lieferung der Hardware an der Lieferstelle aus irgendeinem Grund nicht annimmt oder wenn GlobalVision nicht in der Lage ist, die Hardware an der Lieferstelle zu liefern, weil der Kunde keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat: (i) das Risiko des Verlustes der Hardware geht auf den Kunden über; (ii) die Hardware gilt als geliefert; und (iii) GlobalVision kann die Hardware nach eigenem Ermessen lagern, bis der Kunde sie abholt, wobei Der Kunde haftet für alle damit verbundenen Kosten und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung) und Versicherung).
3.3. Versand. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben:
(a) Alle Lieferungen erfolgen gemäß DAP (Incoterms 2020), vorbehaltlich der Zahlung aller anfallenden Gebühren durch den Kunden an GlobalVision;
(b) alle zusätzlichen unvorhergesehenen Gebühren im Zusammenhang mit der Sendung (en), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebühren für Liefertermine, Gebühren für stornierte Lieferungen, Gebühren für Heckklappenservices und alle anderen Gebühren, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Sendung (en) nicht wie geplant entgegennehmen kann; und
(c) Für Lieferungen, die gemäß den Bedingungen eines Akkreditivs ausgeführt werden, können zusätzliche Gebühren von GlobalVision anfallen.
Alle Lieferungen erfolgen unter Verwendung der Standardmethoden von GlobalVision für Verpackung und Versand an den Delivery Point.
3.4. Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an der Hardware und das Risiko des Verlusts der Hardware gehen mit der Lieferung der Hardware an der Lieferstelle gemäß diesen Bedingungen von GlobalVision auf den Kunden über.
3.5. Installation. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation der Hardware, sofern er nicht mit GlobalVision einen Vertrag über die Erbringung professioneller Dienstleistungen abschließt.
3.6. Hardware-Garantie. Bei GlobalVision gekaufte Hardwareprodukte können einer ein (1) Jahr beschränkten Hardwaregarantie unterliegen. Darüber hinaus hat der Kunde möglicherweise die Möglichkeit, eine erweiterte Hardwaregarantie für solche Hardwareprodukte zu erwerben. Die Bedingungen der beschränkten Hardwaregarantie und der erweiterten Hardwaregarantie von GlobalVision in der jeweils gültigen Fassung können eingesehen werden unter: https://globalvision.co/hardware-warranty/.
4. PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN
4.1. Professionelle Dienstleistungen. GlobalVision erbringt die im jeweiligen Bestellformular aufgeführten professionellen Dienstleistungen. Die Parteien können Leistungsbeschreibungen (jeweils eine „Leistungsbeschreibung“) aushandeln und ausarbeiten, in denen der Arbeitsumfang und die spezifischen Bedingungen dieser professionellen Dienstleistungen näher spezifiziert werden. Jede Leistungsbeschreibung gilt als Teil dieser Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Parteien eine Leistungsbeschreibung für alle kundenspezifischen Softwareentwicklungsdienstleistungen erstellen, die der Kunde gemäß diesen Bedingungen angefordert.4.2. Subunternehmer. GlobalVision kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Dritte mit der Erbringung der professionellen Dienstleistungen oder eines Teils davon beauftragen (jeweils ein „Subunternehmer“). GlobalVision kann Informationen, die für die Erbringung der professionellen Dienstleistungen erforderlich sind, an einen solchen Subunternehmer weitergeben. GlobalVision kann die Professional Services oder Teile davon unter Einhaltung der folgenden Anforderungen an Unterauftragnehmer vergeben: (i) GlobalVision bleibt gemäß diesen Bedingungen zur Erbringung aller professionellen Dienstleistungen, einschließlich aller an Unterauftragnehmer vergebenen Teile davon, sowie für die Handlungen und Unterlassungen aller Subunternehmer verpflichtet; (ii) GlobalVision ist allein verantwortlich für alle Gebühren, Kosten und sonstigen Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bedingungen durch den Subunternehmer; und (iii) GlobalVision ist allein verantwortlich erkennt an und stimmt zu, dass der Kunde keine Verpflichtungen aus diesen Bedingungen hat an jeden Subunternehmer und kein Subunternehmer hat irgendwelche Rechte oder Rechtsmittel gegen den Kunden.
4.3. Pflichten des Kunden. Der Kunde muss (i) mit GlobalVision und/oder seinen Subunternehmern in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den professionellen Dienstleistungen zusammenarbeiten und den Zugang zu den Räumlichkeiten und anderen Einrichtungen des Kunden gewähren, die von GlobalVision und/oder seinen Subunternehmern vernünftigerweise angefordert werden können, um die professionellen Dienstleistungen zu erbringen; (ii) umgehend auf Anfragen von GlobalVision oder seinen Subunternehmern zu antworten, Anweisungen, Genehmigungen, Genehmigungen oder Entscheidungen bereitzustellen, die für die Ausführung von GlobalVision und/oder seinen Subunternehmern vernünftigerweise erforderlich sind das Professionelle Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen; und (iii) Bereitstellung von Kundenmaterialien oder Informationen, die GlobalVision und/oder seine Subunternehmer vernünftigerweise verlangen können, um die professionellen Dienstleistungen zeitnah auszuführen, und sicherzustellen, dass diese Kundenmaterialien oder Informationen in allen wesentlichen Belangen vollständig und korrekt sind.
4.4. Absage von Besuchen. Wenn der Kunde einen vorab genehmigten Besuch von Professional Services storniert, trägt der Kunde alle Reiserücktrittskosten, die GlobalVision aufgrund einer solchen Stornierung entstehen, wie z. B. Stornogebühren, die von der jeweiligen Fluggesellschaft und/oder dem Hotel erhoben werden. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um etwaige Kosten zu minimieren, die nach einer Mitteilung des Kunden über eine Stornierung entstehen.
4.5. Absage von Remote-Sitzungen. Remote-Sitzungen für Professional Services können vom Kunden nur mehr als zwei (2) Arbeitstage vor dem Datum einer solchen Sitzung storniert werden. Für den Fall, dass der Kunde die oben genannte Frist für die Stornierung nicht einhält, hat GlobalVision das Recht, dem Kunden die Gebühren für professionelle Dienstleistungen für die abgesagte Sitzung in Rechnung zu stellen, und der Kunde muss eine neue Sitzung mit GlobalVision vereinbaren. GlobalVision gibt keine Garantien hinsichtlich seiner Verfügbarkeit für die Planung einer solchen neuen Sitzung ab.
4.6. Zeit und Materialien. Nach Abschluss der professionellen Dienstleistungen, die im jeweiligen Auftragsformular und in allen Leistungsbeschreibungen (falls zutreffend) aufgeführt sind, werden alle weiteren Anfragen des Kunden zu den im Rahmen dieses Auftragsformulars und der Leistungsbeschreibung erbrachten professionellen Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis zu einem Preis von 250 USD pro Stunde in Rechnung gestellt. Die oben genannten Gebühren für professionelle Dienstleistungen werden ad hoc in Rechnung gestellt.
4.7. Stunden. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, werden alle professionellen Dienstleistungen von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr EST erbracht, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Gebühren für professionelle Dienstleistungen. Für alle unter diesen Bedingungen erworbenen Professional Services sind die Gebühren für Professional Services nicht erstattungsfähig (sofern hier nicht anders angegeben) und werden gemäß diesen Bedingungen und dem jeweiligen Bestellformular in Rechnung gestellt.
5.2. Hardwaregebühren. Für Hardware, die gemäß diesen Bedingungen gekauft wurde, sind die Hardwaregebühren nicht erstattungsfähig (sofern hier nicht anders angegeben) und werden gemäß diesen Bedingungen und dem jeweiligen Bestellformular in Rechnung gestellt.
5.3. Hardwaregarantiegebühren. Für jede gemäß diesen Bedingungen erworbene erweiterte Hardwaregarantie sind die Hardwaregarantiegebühren nicht erstattungsfähig (sofern hier nicht anders angegeben) und werden gemäß diesen Bedingungen und dem jeweiligen Bestellformular in Rechnung gestellt.
5.4. Andere Ausgaben. Der Kunde erstattet GlobalVision die folgenden Kosten:
(a) alle vorab genehmigten Reise- und damit verbundenen Kosten, die GlobalVision bei der Erbringung von professionellen Dienstleistungen gemäß oder in Verbindung mit diesen Bedingungen entstehen;
(b) alle Gebühren, die GlobalVision aufgrund der Anfrage des Kunden entstehen, einen Drittanbieter für die Rechnungsstellung zu nutzen (d. h. Rechnungsstellung über jede Art von elektronischem Web-Datenaustausch, andere Zahlungserleichterungsdienste oder Zahlungsabwickler);
(c) alle Kosten oder Auslagen, die GlobalVision entstehen, wenn sie vom Kunden einen Betrag gemäß diesen Bedingungen einzieht, der bei Fälligkeit nicht bezahlt wird; und
(d) alle Gebühren, die GlobalVision aufgrund einer Zahlung durch den Kunden gemäß diesen Bedingungen entstehen, wie Rückbuchungsgebühren, Bankgebühren, Zinsgebühren und/oder Strafen.
5.5. Zahlungsfrist. Der Kunde verpflichtet sich, alle unbestrittenen Beträge innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung von GlobalVision zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich festgelegt haben. Zahlungen können in US-Dollar oder in Euro erfolgen, wie im jeweiligen Bestellformular angegeben. Der Kunde kann alle anfallenden Gebühren wie folgt bezahlen: (i) Kreditkarte (gegen eine Verwaltungsgebühr von vier Prozent (4%)), (ii) per Scheck oder (iii) ACH/Banküberweisung.
5.6. Verspätete Zahlung. Wenn der Kunde eine unbestrittene Zahlung bei Fälligkeit nicht leistet, kann GlobalVision zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die GlobalVision möglicherweise zur Verfügung stehen,: (a) Zinsen auf alle überfälligen Beträge in Höhe von zwei Prozent (2%) pro Monat verlangen; oder (b) die Lieferung von Geräten oder die Erbringung professioneller Dienstleistungen aussetzen.
5.7. Umstrittene Rechnungen. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass GlobalVision dem Kunden eine falsche Rechnung gestellt hat, muss der Kunde GlobalVision spätestens dreißig (30) Tage nach Erhalt der Rechnung von GlobalVision darüber informieren, andernfalls wird der Rechnungsbetrag von den Parteien als korrekt angesehen. Der nicht streitige Teil der Rechnung ist vom Kunden wie in diesem Abschnitt dargelegt zu bezahlen. Alle unbestrittenen Beträge sind vom Kunden in voller Höhe zu zahlen, und der Kunde darf diese Beträge aus keinem Grund aufrechnen, zurückfordern, abziehen, belasten oder einbehalten (mit Ausnahme von Steuerabzügen oder Steuereinbehaltungen, die nach geltendem Recht erforderlich sind).
5.8. Steuern. Alle vom Kunden zu zahlenden Gebühren verstehen sich ohne Steuern und ähnliche Abgaben. Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich, die auf vom Kunden zu zahlende Beträge erhoben werden, mit Ausnahme der Steuern, die auf das Eigentum, die Einnahmen oder die Gehaltsabrechnung von GlobalVision erhoben werden. Für den Fall, dass das Land, in dem der Kunde ansässig ist, Quellensteuern erhebt, ist der Kunde dafür verantwortlich, GlobalVision vor der Ausführung des entsprechenden Bestellformulars und aller Leistungsbeschreibungen (falls zutreffend) alle Genehmigungen zur Direktzahlung oder gültige Steuerbefreiungsbescheinigungen vorzulegen. Wenn GlobalVision aus irgendeinem Grund anstelle des Kunden Steuern zahlen muss, erstattet der Kunde GlobalVision diese Beträge unverzüglich nach vorheriger Ankündigung und entschädigt GlobalVision für alle Steuern und damit verbundenen Kosten, die von GlobalVision gezahlt oder zu zahlen sind.
5.9. Änderungen der Preisgestaltung. Falls GlobalVision Änderungen an der Preisgestaltung der Hardware und/oder der Professional Services vornimmt, gelten diese Änderungen für jeden Kauf dieser Hardware und/oder Professional Services, nachdem die Preisänderung vorgenommen wurde.
6. KUNDENDATEN
6.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass GlobalVision im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Kundendaten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Kundendaten werden jederzeit gemäß den Richtlinien von GlobalVision zu personenbezogenen Daten und zur Datenverwaltung in der jeweils gültigen Fassung erhoben, verarbeitet und genutzt, die unter folgender Adresse eingesehen werden kann: https://globalvision.co/privacy-policy/.
7. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
7.1. Dokumentation und GlobalVision-Materialien. GlobalVision ist und bleibt der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an der Dokumentation und den GlobalVision-Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte.
7.2. Lieferbestandteile. GlobalVision behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an allen Liefergegenständen und jeglichem anderen geistigen Eigentum vor, das als Ergebnis der gemäß diesen Bedingungen erbrachten professionellen Dienstleistungen geschaffen, entwickelt oder konzipiert wurde. GlobalVision gewährt dem Kunden eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, begrenzte Lizenz zur Nutzung, Verbreitung und Anzeige der Liefergegenstände.
8. VERTRAULICHKEIT
8.1. Unternehmen. Die Parteien vereinbaren, dass diese Bedingungen, der Inhalt aller Diskussionen, Berichte, Dokumente oder sonstigen Informationen, die im Rahmen ihrer Beziehung ausgetauscht werden, als vertrauliche Informationen gelten. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen auf die gleiche Weise zu schützen, wie sie die Vertraulichkeit ihrer eigenen geschützten und vertraulichen Informationen gleicher Art schützt, darf jedoch in keinem Fall weniger als angemessene Sorgfalt walten lassen, um solche vertraulichen Informationen zu schützen.
8.2. Schutz vertraulicher Informationen. Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie:
(a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht an natürliche oder juristische Personen weitergeben, mit Ausnahme ihrer Vertreter und verbundenen Unternehmen, die: (i) diese vertraulichen Informationen benötigen, um die empfangende Partei ihre Rechte auszuüben oder ihren Verpflichtungen aus und gemäß diesen Bedingungen nachzukommen; (ii) über den vertraulichen Charakter der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäß diesem Abschnitt informiert wurden; und (iii) zur schriftlichen Vertraulichkeit verpflichtet sind und eingeschränkte Nutzungspflichten mindestens als Schutz der vertraulichen Informationen gemäß den hier dargelegten Bedingungen;
(b) nicht auf die vertraulichen Informationen zuzugreifen, sie zu verwenden oder weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus und gemäß diesen Bedingungen erforderlich;
(c) die offenlegende Partei unverzüglich über jede unbefugte Verwendung oder Offenlegung vertraulicher Informationen zu informieren und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere unbefugte Verwendung oder Offenlegung zu verhindern; und
(d) stellt sicher, dass seine Vertreter und verbundenen Unternehmen die Bestimmungen dieses Abschnitts einhalten, und ist für die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch seine Vertreter und verbundenen Unternehmen verantwortlich und haftbar.
8.3. Ausschlüsse. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die die empfangende Partei anhand schriftlicher oder anderer Unterlagen nachweisen kann: (a) der empfangenden Partei rechtmäßig bekannt waren, ohne Einschränkung der Nutzung oder Offenlegung, bevor die offenlegende Partei diese Informationen im Zusammenhang mit diesen Bedingungen weitergegeben hat; (b) der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, mit Ausnahme der Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch die empfangende Partei oder ihre Vertreter und/oder verbundenen Unternehmen; (c) erhalten wurden oder werden die empfangende Partei auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten Partei, die nach Kenntnis der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Empfangs nicht verpflichtet war oder nicht, ihre Vertraulichkeit zu wahren, oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde oder wird, ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden.
8.4. Fortpflanzung. Vertrauliche Informationen dürfen ohne die schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei in keiner Form reproduziert werden, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Absicht dieser Bedingungen zu erreichen. Jede Vervielfältigung vertraulicher Informationen bleibt Eigentum der offenlegenden Partei.
8,5. Offenlegung per Gesetz. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung muss die empfangende Partei, wenn die empfangende Partei oder einer ihrer Vertreter und/oder verbundenen Unternehmen nach geltendem Recht gezwungen ist, die offenlegende Partei, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist,: (a) unverzüglich und vor einer solchen Offenlegung die offenlegende Partei schriftlich über diese Anforderung informieren, damit die offenlegende Partei eine einstweilige Verfügung, eine Schutzanordnung oder einen anderen Rechtsbehelf beantragen oder auf ihre Rechte verzichten kann; und (b) angemessene Unterstützung der offenlegenden Partei bei der offenlegenden Partei alleinige Kosten und Kosten, die entstehen, wenn man sich einer solchen Offenlegung widersetzt oder eine einstweilige Verfügung, eine Schutzanordnung oder andere Offenlegungsbeschränkungen beantragt. Wenn die empfangende Partei nach geltendem Recht weiterhin zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist, gibt die empfangende Partei nur den Teil der vertraulichen Informationen weiter, zu dessen Offenlegung die empfangende Partei gesetzlich verpflichtet ist, und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um vom zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde die Zusicherung zu erhalten, dass diese vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.
8,6. Überleben. Die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt gelten für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Offenlegung der vertraulichen Informationen. Ungeachtet des Vorstehenden bestehen die Verpflichtungen der empfangenden Partei gemäß diesem Abschnitt in Bezug auf vertrauliche Informationen, die nach geltendem Recht ein Geschäftsgeheimnis darstellen, so lange fort, bis diese vertraulichen Informationen nicht mehr unter den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach den geltenden Gesetzen fallen, es sei denn, dies ist auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei oder eines ihrer Vertreter und/oder verbundenen Unternehmen zurückzuführen.
8,7. Rückgabe oder Zerstörung von Daten. Eine Partei wird auf schriftliches Ersuchen der anderen Partei: (i) alle Daten und vertraulichen Informationen an die andere Partei zurückgeben oder (ii) diese Daten und vertraulichen Informationen der anderen Partei unwiederbringlich vernichten und der anderen Partei eine schriftliche Bestätigung vorlegen, die diese Zerstörung bestätigt. Für den Fall, dass eine Partei die Daten und/oder vertraulichen Informationen der anderen Partei physisch oder logisch zusammen mit ihren eigenen Informationen oder den Informationen Dritter gespeichert oder verarbeitet hat, sodass die Daten und/oder vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht vernünftigerweise getrennt werden können, um sie zurückzugeben oder zu vernichten, werden diese vermischten Daten und/oder vertraulichen Informationen gemäß diesen Bedingungen geschützt, bis sie im normalen Geschäftsverlauf vernichtet werden.
9. GARANTIEN UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.1. Gegenseitige Zusicherungen und Garantien. Jede Partei erklärt, garantiert und verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, dass sie alle geltenden Gesetze einhält.
9.2. GlobalVision-Garantien. GlobalVision garantiert dem Kunden, dass:
(a) Die Nutzung der Dienstleistungen und Leistungen durch den Kunden gemäß diesen Bedingungen verletzt nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter;
(b) GlobalVison und sein Personal werden Dienstleistungen auf gewissenhafte und professionelle Weise erbringen, die den Industriestandards entspricht; und
(c) das gesamte Personal von GlobalVision, das Dienstleistungen erbringt, ist gesetzlich befugt, die Dienstleistungen zu erbringen, einschließlich der Arbeit in dem Land, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, und GlobalVision hat alle erforderlichen Visa für sein Personal erhalten, sofern dies erforderlich ist.
9.3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. SOFERN IN DIESEN BEDINGUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESSEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DIE HARDWARE UND DIENSTE AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT DES INFORMATIONSINHALTS UND GARANTIEN, DIE SICH ERGEBEN KÖNNEN AUS GESCHÄFTSVERLAUF, LEISTUNGSVERLAUF, VERWENDUNGS- ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DARAUF, DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI IST. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF EINEN ZEITRAUM VON EINEM (1) JAHR BEGRENZT. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE IN DIESEN BEDINGUNGEN DARGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESEN BEDINGUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN BELIEBIGER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER DAVON KENNTNIS HATTEN ODER NICHT VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS, FÜR ALLE: (I) ) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES FIRMENWERTS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) DIE HARDWARE STEHT NICHT ZUR VERFÜGUNG ODER FÜR SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII) INDIREKTE, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER DAS VERSÄUMNIS, ERWARTETE EINSPARUNGEN ZU ERZIELEN).
10.2. HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN UNTER ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN BEDINGUNGEN, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE ODER KOMPONENTE DAVON ODER DIE PROFESSIONELLEN DIENSTLEISTUNGEN, DIE GEGENSTAND DES ANSPRUCHS SIND, BEZAHLT HAT ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM VORFALL AUS WOFÜR DIE HAFTUNG ENTSTANDEN IST.
10,3. DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE RECHTSMITTEL DES KUNDEN GEMÄSS DIESEN BEDINGUNGEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLEN.
11. ALLGEMEIN
11,1. Exportkontrollen. Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden Exportgesetze und -bestimmungen einzuhalten, um sicherzustellen, dass die Hardware, Dokumentation, GlobalVision-Materialien und Liefergegenstände nicht direkt oder indirekt exportiert werden, was gegen diese Gesetze verstößt. Die Parteien dürfen die Hardware, Dokumentation, GlobalVision-Materialien und Liefergegenstände nicht in eine natürliche, juristische Person oder ein Land exportieren, das durch solche Gesetze verboten ist.
11.2. Höhere Gewalt. Keine der Parteien ist gegenüber der anderen Partei haftbar oder verantwortlich, oder es wird davon ausgegangen, dass sie im Rahmen dieser Bedingungen in Verzug geraten ist oder gegen sie verstoßen hat, wenn oder wenn eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung durch Umstände verursacht wird, auf die sie keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, Pandemien, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfall, der nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurde; Kriegshandlungen, Terrorismus, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasionen, Unruhen oder andere zivile Unruhen, staatliche Beschränkungen (einschließlich Annullierung von Exportlizenzen), geltende Aktionen, Embargos oder Blockaden oder nationale oder regionale Notfälle (jedes der vorstehenden Ereignisse ist ein „Ereignis höherer Gewalt“). Im Falle eines Ausfalls oder einer Verzögerung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, muss die verpflichtete Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich benachrichtigen und den Zeitraum angeben, in dem das Ereignis voraussichtlich andauern wird, und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
11,3. Vorbeugung oder Verzögerung. Wenn GlobalVision die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden und/oder seiner verbundenen Unternehmen und/oder ihrer jeweiligen Vertreter verhindert oder verzögert wird, kann GlobalVision nicht davon ausgegangen werden, dass es gegen seine Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen verstößt, und haftet auch nicht anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste, die dem Kunden und/oder seinen verbundenen Unternehmen und/oder ihren jeweiligen Vertretern entstehen, in dem Umfang, der sich direkt oder indirekt aus einer solchen Verhinderung oder Verzögerung ergibt.
11,4. Verhältnis der Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die von unabhängigen Auftragnehmern. Nichts in diesen Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass es ein Vertretungsverhältnis, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form eines gemeinsamen Unternehmens-, Beschäftigungs- oder Treuhandverhältnisses zwischen den Parteien begründet, und keine Partei ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
11,5. Geltendes Recht. Diese Bedingungen und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec und den dort geltenden Bundesgesetzen Kanadas, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist von diesen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen und findet auf sie keine Anwendung. JEDE PARTEI VERZICHTET HIERMIT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, AUF ALLE RECHTE AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IN JEDER GERICHTSBARKEIT BEI KLAGEN, KLAGEN ODER VERFAHREN, DIE ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN EINGELEITET WERDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH UM EINEN VERTRAG, EINE UNERLAUBTE HANDLUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN HANDELT.
11,6. Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen und allen Transaktionen zwischen den Parteien ergeben und die nicht einvernehmlich beigelegt werden können, werden einem endgültigen, nicht anfechtbaren Schiedsverfahren vor einem einzigen Schiedsrichter vorgelegt, der im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien ernannt wird. Können sich die Parteien nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einleitung einer Streitigkeit durch eine der Parteien auf die Wahl eines Schiedsrichters einigen, unterliegt das Schiedsverfahren den Regeln des Canadian Commercial Arbitration Center. Die Parteien führen das Schiedsverfahren in englischer Sprache durch. Das Schiedsverfahren findet in Montreal, Quebec, Kanada, statt. Das Urteil des Schiedsrichters über den Schiedsspruch kann vor jedem dafür zuständigen Gericht gefällt werden.
11,7. Gerechte Abhilfemaßnahmen. Jede Partei erkennt an und stimmt zu, dass ein Verstoß oder eine drohende Verletzung einer ihrer Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen der anderen Partei einen irreparablen Schaden zufügen kann, für den eine finanzielle Entschädigung möglicherweise kein ausreichendes Mittel darstellt, und erklärt sich damit einverstanden, dass die andere Partei im Falle eines solchen Verstoßes oder eines drohenden Verstoßes Anspruch auf angemessene Abhilfe hat, einschließlich einer einstweiligen Verfügung, einer einstweiligen Verfügung, einer bestimmten Leistung und aller anderen Rechtsbehelfe, die vor einem Gericht verfügbar sein können, ohne dass dazu verpflichtet ist eine Bürgschaft oder eine andere Sicherheit hinterlegen oder um tatsächliche Schäden nachzuweisen oder finanzielle Schäden sind kein adäquates Mittel. Solche Rechtsbehelfe sind nicht ausschließlich und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsbehelfen, die nach Gesetz, Billigkeit oder auf andere Weise zur Verfügung stehen.
11,8. Meldepflichten. Alle Mitteilungen, Anfragen, Einwilligungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als erteilt: (i) wenn sie persönlich zugestellt, per Kurier oder per Einschreiben an die jeweiligen Büros von GlobalVision und dem Kunden an die unten angegebenen Adressen (oder an eine andere Adresse, die die Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich angeben können), mit schriftlicher Empfangsbestätigung; oder (ii) am Tag per Telefax oder E-Mail gesendet, mit Bestätigung der Übertragung, falls der Versand während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt, und am am nächsten Werktag, wenn der Versand nach den normalen Geschäftszeiten des Empfängers erfolgt.
11,9. Zuweisung. Keine Partei darf ihre Rechte abtreten oder auf andere Weise übertragen oder delegieren oder anderweitig ihre Verpflichtungen oder Leistungen aus diesen Bedingungen übertragen, und zwar jeweils freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder auf andere Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die nicht unangemessen verweigert werden darf. Jede angebliche Abtretung, Übertragung oder Übertragung, die gegen diese Bedingungen verstößt, ist nichtig. Diese Bedingungen kommen ausschließlich den Parteien und ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soll oder soll einer anderen natürlichen oder juristischen Person rechtliche oder billige Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Bedingungen verleihen.
11,10. Verzicht. Ein Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt und von der Partei unterzeichnet wurde, auf die verzichtet wird. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, gilt weder die Nichtausübung noch die verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, als Verzicht darauf und kann auch nicht als solcher ausgelegt werden. Sollte eine der Parteien auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen verzichten, so gilt dies nicht als Verzicht auf einen früheren oder nachfolgenden Verstoß gegen dieselbe oder eine andere Bestimmung dieser Bedingungen.
11,11. Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde in einer Rechtsordnung für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wirkt sich diese Ungültigkeit, Illegalität oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht auf andere Bestimmungen dieser Bedingungen aus und macht eine solche Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder undurchsetzbar. Diese Bestimmung wird nach Möglichkeit eingeschränkt und erst dann, falls erforderlich, in dem Umfang getrennt, der erforderlich ist, um diese Bedingungen gültig und durchsetzbar zu machen.
11,12. Interpretation. Abschnittsüberschriften und dokumentübergreifende Verweise auf Abschnitte innerhalb und zwischen diesen Bedingungen dienen nur der besseren Übersicht und dürfen nicht zur definitiven Auslegung oder Interpretation dieser Bedingungen verwendet werden. Der Begriff „einschließlich“, wie er in diesen Bedingungen verwendet wird, bedeutet „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“. Verweise auf Wörter oder definierte Begriffe im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt.