HARDWAREGARANTIE GEBEN

Letzte Aktualisierung: 14.07.2023

Diese GVE Hardwaregarantie (“Hardware-Garantie“) ist zwischen GVE Global Vision Inc. (“Weltweite Vision“) und Kunde. GlobalVision und Kunde werden im Folgenden zusammenfassend als“ bezeichnetParteien“ oder einzeln als“Partei“.

DURCH DEN KAUF UND DIE VERWENDUNG VON GLOBALVISION-GERÄTEN BESTÄTIGT DER KUNDE, DASS ER DIE BEDINGUNGEN DIESER HARDWAREGARANTIE GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND DAMIT EINVERSTANDEN IST, AN SIE GEBUNDEN ZU SEIN.

1. DEFINITIONEN

1,1“Kunde„bezeichnet die Einzelperson, Gesellschaft, Personengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Joint Venture, Regierungsbehörde, Organisation ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Treuhand, Verein oder andere juristische Person, die einen Rahmenvertrag mit GlobalVision abgeschlossen hat.

1,2“Dokumentation“ bezeichnet alle Handbücher, Anleitungen, Materialien und andere Dokumentationen, ob in gedruckter, elektronischer oder anderer Form, die GlobalVision dem Kunden zusammen mit der Hardware zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellt, in der von Zeit zu Zeit von GlobalVision aktualisierten Fassung.

1,3“Erweiterte Hardwaregarantie“ hat die in Abschnitt 3.2 dargelegte Bedeutung.

1,4“Verlängerte Hardware-Garantiezeit“ hat die in Abschnitt 3.2 dargelegte Bedeutung.

1,5“Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet alle Handlungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt; Pandemien; Flut, Feuer, Erdbeben, Tsunami oder Explosion; Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der verpflichteten Partei verursacht wurden; Kriegshandlungen, Terrorismus, Feindseligkeiten, Sabotage, Invasion, Aufruhr oder andere zivile Unruhen; behördliche Beschränkungen (einschließlich der Aufhebung von Exportlizenzen), Embargos oder Blockaden geltende Schäden; oder nationaler oder regionaler Notfall.

1,6“Weltweite Vision“ hat die in der Präambel dieser Hardwaregarantie dargelegte Bedeutung.

1,7“Hardware“ bezeichnet einen Scanner (mit oder ohne Computer, Monitor, Tisch und/oder Ständer), der bei GlobalVision gekauft wurde und für den diese Hardwaregarantie gilt.

1,8“Öffnungszeiten des Hardware-Supports“ bedeutet Montag bis Freitag von 1:00 Uhr bis 17:30 Uhr EST oder 7:00 Uhr bis 23:30 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen in Quebec, Kanada.

1,9“Hardwaresupportdienste“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Hardwaregarantie zur Behebung von Hardwarefehlern erbracht werden.

1,10“Hardware-Garantie„bedeutet diese GVE-Hardwaregarantie.

1,11 „HGarantiezeitraum für Hardware“ hat die in Abschnitt 3.1 dargelegte Bedeutung.

1,12“Rahmenvertrag“ bezeichnet eine Softwarelizenzvereinbarung, eine Software-as-a-Service (SaaS) -Vereinbarung, allgemeine Geschäftsbedingungen oder jede andere geltende Vereinbarung, die von den Parteien geschlossen wurde.

1,13“Formular bestellen“ bezeichnet das von GlobalVision ausgestellte und von den Parteien unterzeichnete Bestellformular für die Hardware, das Informationen über Hardware, Dienstleistungen, Gebühren und andere Informationen enthält, die für die Lieferung solcher Artikel an den Kunden erforderlich sind.

1,14“Partei„(und der Begriff „Parteien“) hat die in der Präambel dieser Hardwaregarantie festgelegte Bedeutung.

1,15“Super-Nutzer“ bezeichnet die Person (en), die der Kunde als Ansprechpartner für die Erstellung von Support-Tickets im Rahmen dieser Hardwaregarantie ausgewählt hat.

2. ÄNDERUNG DER HARDWARE-GARANTIE

2.1 Änderungen. GlobalVision behält sich das Recht vor, diese Hardwaregarantie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit zu ändern, und solche Änderungen werden sofort nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Hardwaregarantie auf der GlobalVision-Website wirksam. Die Nutzung der Hardware durch den Kunden nach diesen Änderungen gilt als Annahme der geänderten Hardwaregarantie durch den Kunden.

3. GARANTIE

3.1 Eingeschränkte Hardware-Garantie. Für ein (1) Jahr nach dem im jeweiligen Bestellformular angegebenen Vertragsbeginn oder, falls im Bestellformular kein Vertragsbeginn angegeben ist, das letzte Datum der Unterzeichnung dieses Bestellformulars (“Hardware-Garantiezeitraum“), garantiert GlobalVision dem Kunden, dass die Hardware bei normalem Gebrauch und Service frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

3.2 Erweiterte Hardwaregarantie. Beim Kauf der Hardware hat der Kunde die Möglichkeit, eine erweiterte Hardwaregarantie zu erwerben (“Erweiterte Hardwaregarantie“), die mit Ablauf der oben genannten Hardwaregarantiezeit beginnt. Die erweiterte Hardwaregarantie hat eine Laufzeit von zwei (2) Jahren (“Verlängerte Hardware-Garantiezeit“). Zur Klarstellung: Die erweiterte Hardwaregarantie gilt für eine (1) Hardware. Falls der Kunde mehr als eine Hardware kauft, muss für jede weitere Hardware eine erweiterte Hardwaregarantie erworben werden. Die Gebühren für die erweiterte Hardwaregarantie werden gemäß den im Rahmenvertrag und im Bestellformular festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt. Die erweiterte Hardwaregarantie ist nicht verlängerbar und läuft am Ende des Zweijahreszeitraums ab. Nach Ablauf der erweiterten Hardwaregarantie hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Hardwaresupportdienste.

3.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während des Hardware-Garantiezeitraums oder gegebenenfalls des erweiterten Hardware-Garantiezeitraums schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, die Hardware innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie zu reparieren oder auszutauschen. Für jede Hardware, die im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt wird, gilt eine Garantie für den Rest (i) der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit; oder (ii) der erweiterten Hardwaregarantiezeit, falls zutreffend.

3.4 Nicht mehr angebotene Hardware. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann der Kunde keine Hardwaresupportdienste für nicht mehr erhältliche Geräte in Anspruch nehmen. In der folgenden Tabelle sind die Geräte aufgeführt, die zum Zeitpunkt der letzten Änderung dieser Hardwaregarantie nicht mehr erhältlich sind:

TYP
SCANNER-MODELL

A0/A1 (Großformatrolle) — kamerabasiert

Kontext HD 5450

A0/A1 (Großformatrolle) — kamerabasiert

Kontext HD 3650

A0/A1 (Großformatrolle) — kamerabasiert

Contex HD 3630

A2 (Flachbett)

Contex Flex 50i

A2 (Flachbett)

Kontext HD iFlex

A3 (Flachbett)

Epson Expression 11000 XL Grafikkunst

A4 (Flachbett)

Epson Perfection V550

Scan 360 Zylindrischer Scanner

Global Vision Scan 360 (zylindrisch)

Legacy C8 Zylinderscanner (2018-2022)

Global Vision C8 (Zylindrisch)

BraillePoint (Braille-Messung)

Global Vision BraillePoint (Braille-Messung)

Ich zähle

Ich zähle

3.5 Keine Verlängerungen. Wenn der Kunde:

(i) Der Kunde, der vor dem 1. Januar 2022 eine Hardwaregarantie erworben hat, ist nicht berechtigt, seine bestehende Hardwaregarantie nach deren Ablauf zu verlängern, und er hat keinen Anspruch mehr auf Hardwaresupportdienste.
(ii) hat der Kunde am oder nach dem 1. Januar 2022 eine Hardwaregarantie gekauft, ist er berechtigt, auf die in Abschnitt 3.2 oben angegebene erweiterte Hardwaregarantie zu einem im jeweiligen Bestellformular angegebenen reduzierten Preis umzustellen. Das Startdatum der neuen erweiterten Hardwaregarantie ist das Datum, an dem GlobalVision die Zahlung der anfallenden Gebühren erhält. Falls der Kunde nicht auf die erweiterte Hardwaregarantie umsteigen möchte, ist dieser Kunde nicht berechtigt, seine bestehende Hardwaregarantie nach deren Ablauf zu verlängern, und er hat keinen Anspruch mehr auf Hardware-Support-Services.

4. HARDWARE-UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE

4.1 Erbringung von Dienstleistungen. Hardwaresupportdienste müssen aus der Ferne erbracht werden. Falls der Defekt nicht aus der Ferne behoben werden kann, können Hardware-Support-Services vor Ort erbracht werden, vorbehaltlich der anfallenden Gebühren und aller anderen von GlobalVision mitgeteilten Bedingungen.

4.2 Öffnungszeiten des Hardware-Supports. GlobalVision verpflichtet sich, während der Hardware-Supportzeiten gemäß dieser Hardwaregarantie Hardwaresupportdienste durchzuführen. GlobalVision behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten des Hardware-Supports nach eigenem Ermessen zu ändern.

4.3 Tickets für den Support. Auf schriftliche Anfrage von GlobalVision benennt der Kunde bis zu vier (4) Superuser und gibt Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an, über die die Superuser jederzeit kontaktiert werden können. Wenn während des Hardware-Garantiezeitraums oder des erweiterten Hardware-Garantiezeitraums, falls zutreffend, festgestellt wird, dass die Hardware nicht der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie entspricht, können der Kunde oder seine Superuser ein Ticket beim Support-Team von GlobalVision eröffnen, indem sie :( i) unter der Telefonnummer 1-514-624-4422/1-800-501-0511 anrufen;
(ii) Versand per E-Mail support@globalvision.co; oder
(iii) Hier klicken: https://globalvision.co/support-request/

4.4 Sprache unterstützen. Alle Support-Mitteilungen müssen auf Englisch erfolgen.

4,5 Anweisungen zur Reparatur. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, wird GlobalVision den Kunden kontaktieren, um Reparaturanweisungen für die Hardware bereitzustellen. Wenn GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie nicht gültig ist, kann GlobalVision dem Kunden möglicherweise Alternativen zum Kundendienst anbieten, sofern hierfür Gebühren anfallen.

4,6 Rückgabe der Hardware. Wenn die Reparaturanweisungen den Mangel nicht beheben, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, die Hardware zur Reparatur oder zum Austausch zurückzugeben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Hardware sicher in der Originalverpackung und auf derselben von GlobalVision bereitgestellten Palette zu verpacken und sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport von Hardware vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision oder umgekehrt erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Kunden.

4.7 Reparatur oder Ersatz. Nach alleinigem Ermessen von GlobalVision wird die defekte Hardware entweder repariert oder ersetzt, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Jeder Ersatz kann nach alleinigem Ermessen von GlobalVision neu oder überholt sein und es kann sich um dasselbe Modell oder ein anderes Modell ähnlicher Art und Qualität handeln. GlobalVision wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche Hardware gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zu reparieren oder zu ersetzen.

4.8 Kundendaten und andere Informationen. GlobalVision ist nicht verantwortlich für die Aufrechterhaltung oder den Schutz von Konfigurationseinstellungen oder Daten, die auf der zurückgesandten Hardware gefunden wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Daten zu sichern, bevor er Hardware an GlobalVision zurücksendet. GlobalVision ist nicht verantwortlich für verlorene oder beschädigte Daten. Darüber hinaus ist der Kunde dafür verantwortlich, vertrauliche, urheberrechtlich geschützte oder persönliche Informationen von der Hardware zu entfernen, bevor er sie an GlobalVision zurückgibt.

4,9 Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die defekte Hardware nicht innerhalb der in Abschnitt 4.6 oben genannten Frist an GlobalVision zurücksenden, ist der Kunde für die vollen Kosten dieser Hardware verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

4,10 Titel und Verlustrisiko. Das Eigentum an jeder Ersatzhardware, die dem Kunden von GlobalVision zur Verfügung gestellt wird, und das Verlustrisiko in Bezug auf die Ersatzhardware gehen mit dem Versand dieser Hardware an den Kunden auf den Kunden über. Das Eigentum an der ersetzten Hardware geht auf GlobalVision über, sobald GlobalVision diese erhalten hat.

5. C8-SCANNER

5.1 Anwendbarkeit der Hardwaregarantie. Die Bedingungen dieser Hardwaregarantie gelten für den Kauf eines C8-Scanners von GlobalVision, vorbehaltlich der unten aufgeführten Ausnahmen.

5.2 Keine erweiterte Hardwaregarantie. Ungeachtet des obigen Abschnitts 3.2 ist der Kunde nicht berechtigt, eine erweiterte Hardwaregarantie für den C8-Scanner zu erwerben. Zur Klarstellung: Für den C8-Scanner gilt nur die in Abschnitt 3.1 oben dargelegte eingeschränkte Hardwaregarantie.

5.3 Abhilfe. Wenn GlobalVision während der Hardware-Garantiezeit schriftlich über eine Verletzung der in Abschnitt 3.1 oben genannten Garantie informiert wird, besteht die gesamte Haftung von GlobalVision und das einzige Rechtsmittel des Kunden darin, den C8-Scanner innerhalb einer angemessenen Frist gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie auszutauschen. Für einen C8-Scanner, der im Rahmen dieser Hardwaregarantie als Ersatz bereitgestellt wird, gilt eine Garantie für den Rest der ursprünglichen Hardwaregarantiezeit.

5.4 Austausch von Hardware. Sobald GlobalVision feststellt, dass der Garantieanspruch gemäß den Bedingungen dieser Hardwaregarantie gültig ist, erteilt GlobalVision dem Kunden eine schriftliche Genehmigung, den C8-Scanner zum Austausch zurückzugeben. Der defekte C8-Scanner wird ohne zusätzliche Kosten für den Kunden ersetzt, mit Ausnahme der unten genannten Transportkosten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den C8-Scanner sicher zu verpacken und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rücksendeanweisungen von GlobalVision an GlobalVision zurückzusenden. Alle Transportgebühren, Frachtkosten, Zölle und sonstigen Gebühren, die für den Transport des C8-Scanners vom Geschäftssitz des Kunden zu GlobalVision oder umgekehrt anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Sollte der Kunde den defekten C8-Scanner nicht innerhalb der oben genannten Frist an GlobalVision zurücksenden, ist der Kunde für die vollen Kosten des C8-Scanners verantwortlich, einschließlich aller anfallenden Gebühren und Steuern jeglicher Art.

6. AUSSCHLÜSSE

6.1 Ausschlüsse von der Hardwaregarantie. Diese Hardwaregarantie gilt nicht für:

(i) Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jedes Betriebssystem und jede Software, die in der Hardware installiert oder eingebettet ist;
(ii) jegliche Hardware, die nicht von GlobalVision gekauft wurde, es sei denn, GlobalVision hat schriftlich etwas anderes vereinbart;
(iii) alle Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte, die nicht unter die Definition von Hardware fallen, wie Hüllen, Kalibrierungsblätter, Farbkalibrierungstabellen, Glasplatten, weiße Hintergrundplatten und/oder Leuchtstofflampen;
(iv) Teile, Komponenten oder Peripheriegeräte Dritter, die der Hardware hinzugefügt wurden, einschließlich Schäden, die durch solche Ergänzungen verursacht werden;
(v) Schäden verursacht durch:
(a) Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Dokumentation entspricht;
(b) Missbrauch, Unfall, ungewöhnliche physische, elektrische oder elektromagnetische Beanspruchung, Vernachlässigung, unsachgemäßer Gebrauch, Schwankungen der elektrischen Leistung, die über die in der Dokumentation angegebenen hinausgehen, Ausfall der Klimaanlage oder Feuchtigkeitskontrolle, übermäßiger Staub oder Kontakt mit Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Versand, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Wartung oder jeder andere Missbrauch, Missbrauch oder falsche Handhabung;
(c) Ereignisse höherer Gewalt;
(d) Wartung, die nicht von GlobalVision autorisiert wurde; oder
(e) jedes Versäumnis des Kunden, vorbeugende Wartungsarbeiten durchzuführen;
(vi) jegliche Hardware, die ohne die schriftliche Genehmigung von GlobalVision geändert wurde, um Funktionen oder Fähigkeiten zu ändern;
(vii) normaler Verschleiß, wie Kratzer, Dellen und zerbrochenes Plastik oder anderes Material;
(viii) Hardware, für die die Zahlung nicht vollständig eingegangen ist;
(ix) jegliche Hardware, die für Beta-, Evaluierungs-, Test- oder Demonstrationszwecke lizenziert ist; oder
(x) alle angeblichen Mängel, die nicht identifiziert oder reproduziert werden können.

6.2 KEINE GARANTIE. DIE OBEN GENANNTE HARDWAREGARANTIE IST NULL UND NICHTIG, WENN: (I) DIE HARDWARE VON EINER ANDEREN PERSON ALS GLOBALVISION ODER OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION REPARIERT ODER VERÄNDERT WURDE; (II) DIE HARDWARE AUF EINER VIBRIERENDEN OBERFLÄCHE INSTALLIERT WURDE; ODER (III) DIE HARDWARE OHNE DIE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON GLOBALVISION VOM URSPRÜNGLICHEN INSTALLATIONSORT ENTFERNT WURDE.

7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

7.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSSMIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH GENANNTEN HARDWAREGARANTIE UND SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, SCHLIESSEN GLOBALVISION UND SEINE JEWEILIGEN LIEFERANTEN HIERMIT ALLE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN, GESETZLICHEN ODER SONSTIGEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE GARANTIE ODER BEDINGUNG (I) DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, LEISTUNG, EIGNUNG, NICHTVERLETZUNG, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, NICHTEINMISCHUNG, RICHTIGKEIT VON INFORMATIONSINHALTEN UND GARANTIEN, DIE SICH AUS FOLGENDEN GRÜNDEN ERGEBEN KÖNNEN GESCHÄFTSABLAUF, LEISTUNGSVERLAUF, VERWENDUNG ODER HANDELSPRAXIS; (II) IN BEZUG AUF DIE ERGEBNISSE, DIE MIT DEM PRODUKT ERZIELT WERDEN SOLLEN; ODER (III) DASS DER BETRIEB EINES PRODUKTS UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI SEIN WIRD. SOWEIT EINE STILLSCHWEIGENDE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN, IST DIESE GARANTIE AUF DIE HIER ANGEGEBENE AUSDRÜCKLICHE HARDWAREGARANTIEZEIT ODER DIE ERWEITERTE HARDWAREGARANTIEZEIT (FALLS ZUTREFFEND) BEGRENZT. GLOBALVISION LEHNT AUSDRÜCKLICH ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN AB, DIE NICHT IN DIESER HARDWAREGARANTIE ANGEGEBEN SIND. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND DIESE AUSSCHLÜSSE GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN DARGELEGTE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

8.1 HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SCHÄDEN. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG UND SOFERN IN DIESER HARDWAREGARANTIE NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST, HAFTET GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN BELIEBIGER HÖHE, NACH EINER RECHTLICHEN ODER BILLIGEREN THEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, UNABHÄNGIG DAVON, OB SOLCHE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB GLOBALVISION ODER EINER SEINER LIEFERANTEN BERATEN WURDEN ODER NICHT ODER NICHT, ODER WAREN SICH DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IM VORAUS BEWUSST, FÜR FOLGENDES: (I) VERLUST, BESCHÄDIGUNG ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; (II) UNTERBRECHUNG ODER VERLUST DES GESCHÄFTSBETRIEBS; (III) VERLUST DES RUFS ODER DES GUTEN WILLENS; (IV) FEHLER, DEFEKTE, VERZÖGERUNGEN ODER UNFÄHIGKEIT, DIE HARDWARE ZU VERWENDEN; (V) UNFÄHIGKEIT, EIN BEABSICHTIGTES ERGEBNIS ZU ERZIELEN; (VI) ANSPRÜCHE DRITTER GEGEN DEN KUNDEN WEGEN NICHT VERFÜGBARER PRODUKTE ODER WEGEN SACHSCHÄDEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER UNFÄHIGKEIT DER HARDWARE ERGEBEN; ODER (VII)) INDIREKTE, BESONDERE, STRAFBARE, ZUFÄLLIGE, BEISPIELHAFTE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, ENTGANGENE GESCHÄFTE, VERLORENE DATEN ODER NICHTERFÜLLUNG DER ERWARTETEN EINSPARUNGEN).

8.2 HAFTUNGSHÖCHSTGRENZE. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNG VON GLOBALVISION UND SEINEN JEWEILIGEN LIEFERANTEN IM RAHMEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER HARDWAREGARANTIE, OB DIREKT ODER INDIREKT, NACH EINER RECHTSTHEORIE ODER BILLIGKEITSTHEORIE, EINSCHLIESSLICH VERTRAGSBRUCH, GARANTIE, UNERLAUBTE HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER AUF ANDERE WEISE, DEN GESAMTBETRAG, DEN DER KUNDE FÜR DIE SPEZIFISCHE HARDWARE BEZAHLT HAT, DIE GEGENSTAND EINES ANSPRUCHS IST. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT KUMULATIV UND NICHT PRO VORFALL.

9. ALLGEMEIN

9.1 Übertragung. Die Hardwaregarantie erstreckt sich nur auf den ursprünglichen Käufer der Hardware und kann erlöschen, falls das Eigentum an der Hardware ohne die schriftliche Zustimmung von GlobalVision übertragen wird.

9.2 Geltendes Recht und Gerichtsstand. Diese Hardwaregarantie und alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, unterliegen den Gesetzen der Provinz Quebec oder anderen Gesetzen, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurden, und sind entsprechend auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Klagen, Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Hardwaregarantie ergeben, sind ausschließlich vor den Gerichten des Gerichtsbezirks von Montreal, Provinz Quebec, Kanada, oder vor den Gerichten in einer anderen Gerichtsbarkeit, die von den Parteien im Rahmenvertrag einvernehmlich vereinbart wurde, einzuleiten, und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen Klagen, Klagen oder Verfahren. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausdrücklich von dieser Hardwaregarantie ausgeschlossen und gilt nicht für sie.

9.3 Auswirkung eines Fehlers oder einer Verzögerung. GlobalVision ist nicht verantwortlich oder haftbar, wenn die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von: (i) der eigenen Verzögerung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Hardwaregarantie durch den Kunden verhindert oder verzögert wird; oder (ii) Ereignisse höherer Gewalt.

9.4 Abtrennbarkeit. Wenn eine Bestimmung für illegal oder nicht durchsetzbar befunden wird, wird die Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt oder beeinträchtigt.

9,5 Konflikt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Rahmenvertrags und den Bedingungen dieser Hardwaregarantie haben die Bedingungen dieser Hardwaregarantie Vorrang.